Anamnese
Grundlage jeder Therapie ist eine intensive und umfassende und einfühlsame Anamnese mit körperlicher Untersuchung.
Somit ist es selbstverständlich und auch wichtig bereits bestehende Gutachten von Ärzten oder Heilpraktikern griffbereit zu halten. Ausführliche Untersuchungen mit aufwendigen Verfahren wie z.B. Röntgen, CT, MRT oder mit dem Endoskop, sind ausschließlich bei qualifizierte Ärzte erhälich.
Verschiedene Blickrichtungen auf den Patienten, helfen immer ein möglichst umfassendes Bild des Patienten zu bekommen.
Nur wenn wir (Therapeut und Patient) verstehen durch welche Umstände es zu einem Krankheits-geschehen kommen konnte, lässt sich daraus auch eine sinnvolle und somit auch wirksame Therapie ableiten.
Also bitte ich sie, beim ersten Termin unbedingt ausreichen Zeit mit zu bringen. In der Regel sollte für diesen Termin mehr als eine Stunde eingeplant werden.
Hier in meiner Praxis gibt es neben einem ausführlichen Gespräch und der klassischen körperlichen Untersuchung auch die Möglichkeit für entsprechende und ergänzenden Diagnoseverfahren.
- Ein ausführliches EKG (Elektro- Kardiogramm)
- Ein ausführliches Blutlabor (Ausgewertet im Labor Wisplinghoff, Köln)
- Die Blutschau nach Hildegard von Bingen
- Die Dunkelfeldmikroskopie des Blutes
- Die Urin-Analyse zu verschiedenen Stoffen und Zuständen z.B. Entzündungswerte und Schwermetallbelastung
- und vieles mehr...
Erstattung und Kosten
Die Kosten für die ausführliche Anamnese und alle Behandlungen werden bei Patienten mit einer privaten Versicherung nach der GebüH (Gebührentabelle für Heilpraktiker) berechnet.
Bei versicherten und vor allem auch bei nicht versicherten Patienten werden immer beim ersten Termin die zu erwartenden Kosten vereinbart.
Hier werden die Leistungen nach der Beihilfetabelle Bund als Grundlage genommen. Da diese Tabellen jedoch aus den Jahr 1985 mit Anpassung im Jahr 2002 stammt, entsprechen die Beträge nicht mehr dem aktuellen Stand einer notwendigen Vergütung.
Somit kann es sein, dass Rechnungen nicht oder nur teilweise Übernommen werden.
Ich bemühe mich aber grundsätzlich immer eine plausible und nachvollziehbare Rechnung zu erstellen. Leider kann ich nicht gewährleisten, dass diese dann auch so zu 100% anerkannt und erstattet werden.
Beträge die nicht erstattet werden oder pauschale Rechnungen können immer als Sonderausgaben bei der Steuer eingereicht werden.
(Hinweis: Auch die Fahrkosten für jeden! Behandlungstermin sind steuerlich absetzbar!)